Die BÖLW-Verbände forderten anlässlich ihrer jährlichen Mitgliederversammlung die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass die EU-Gentechnikgesetzgebung auch in Zukunft einen klaren Rahmen vorgibt, der die gentechnikfreie Land- und Lebensmittelwirtschaft sowie Umwelt und Artenvielfalt vor Kontaminationen schützt. Die ökologisch und konventionell gentechnikfrei wirtschaftenden Unternehmen der Land- und Lebensmittelwirtschaft – und damit die große Mehrheit der Lebensmittelunternehmen in der EU – stehen für die Produktion von und den Handel mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln. Sie wollen auch in Zukunft der Verbraucherschaft die Gewissheit bieten, dass sie gentechnikfreie Lebensmittel erhält.
Für ökologisch wirtschaftende Betriebe ist zudem gesetzlich vorgeschrieben, dass Gentechnik nicht zum Einsatz kommen darf. Abgesichert wird dieses Recht auf gentechnikfreie Lebensmittel durch die EU. Diese Gentechnikgesetzgebung will die EU-Kommission mit einem Gesetzesvorschlag im Frühjahr 2023 aufweichen, indem sie neue Gentechnikverfahren wie CRISPR/Cas aus der Regulierung und damit aus der Verpflichtung zu Risikoprüfung und Kennzeichnung herausnimmt.
„Gentechnik bedeutet immer auch Patentierung von Pflanzen, Tieren und genetischen Ressourcen“, stellt der BÖLW in einer Pressemitteilung klar. „Das würde neue Abhängigkeiten schaffen und die Züchtung behindern. Die EU-Kommission darf sich nicht länger zum Erfüllungsgehilfen einer kleinen, lautstarken Lobby aus Gentechnik-Konzernen und Gentechnik-Forschenden machen und damit ihre eigenen Zielsetzungen zu Nachhaltigkeit im Green Deal und der Farm-to-Fork-Strategie torpedieren.“
Auf der Mitgliederversammlung des BÖLW wurden außerdem Tanja Barbian, Referentin Recht, und Peter Röhrig, geschäftsführender Vorstand, für 20 Jahre Mitarbeit im BÖLW geehrt.